Ein Luftbild vom Unternehmensstandort, der Blick über eine Produktionshalle oder ein dynamischer Anflug auf einen Messestand kann einem Film sofort eine zusätzliche Ebene geben. Bei der Frage nach Drohnenaufnahmen Genehmigung für den Firmendreh geht es allerdings nicht nur um die Flugtechnik. Entscheidend ist, ob der geplante Einsatzort, die Flugroute, die beteiligten Personen und der Zweck des Drehs rechtlich zusammenpassen. Wer das vor dem Drehtag klärt, vermeidet Unterbrechungen, unnötige Kosten und Bilder, die am Ende nicht verwendet werden dürfen.
Brauchen Drohnenaufnahmen für den Firmendreh immer eine Genehmigung?
Nein. Eine pauschale Drehgenehmigung für jede Drohnenaufnahme gibt es nicht. Viele Aufnahmen sind im europäischen Regelwerk grundsätzlich in der sogenannten offenen Kategorie möglich. Das gilt aber nur, wenn die Voraussetzungen eingehalten werden: Die Drohne bleibt in Sichtweite, fliegt in der Regel maximal 120 Meter über Grund, hält Abstand zu unbeteiligten Personen und bewegt sich nicht in einem Bereich mit besonderen Einschränkungen.
Für einen Unternehmensfilm reicht diese grobe Einordnung jedoch nicht aus. Ein Firmengelände kann nahe eines Flughafens, eines Hubschrauberlandeplatzes, einer Bahnstrecke, einer Bundeswasserstraße oder einer kritischen Infrastruktur liegen. Auch Naturschutzgebiete, Polizeieinsätze, Krankenhäuser und bestimmte öffentliche Einrichtungen können Einschränkungen auslösen. Dann braucht es je nach Fall eine Freigabe der zuständigen Stelle, eine besondere Abstimmung oder einen anderen Aufnahmeansatz.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Luftrecht, Grundstücksrecht und Datenschutz. Ein Flug kann luftrechtlich zulässig sein, obwohl der Eigentümer des Start- oder Landeplatzes keine Erlaubnis gegeben hat. Umgekehrt ersetzt die Zustimmung eines Unternehmens nicht die Prüfung von Flugbeschränkungen im Luftraum.
Die Genehmigung für Drohnenaufnahmen im Firmendreh richtig einordnen
In der Praxis werden unter dem Begriff Genehmigung mehrere Dinge zusammengefasst. Für eine verlässliche Planung sollten sie getrennt geprüft werden.
Zunächst braucht der Drohnenbetreiber bei vielen Drohnen und Einsatzarten eine Registrierung als Betreiber. Die Registrierungsnummer muss an der Drohne angebracht sein. Abhängig von Gewicht, Kennzeichnung und Flugart ist außerdem ein Kompetenznachweis des Fernpiloten erforderlich. Für professionelle Produktionen gehört auch eine passende Haftpflichtversicherung dazu. Eine private Versicherung deckt gewerbliche Dreharbeiten nicht automatisch ab.
Dann folgt die Standortprüfung. Maßgeblich sind aktuelle geografische Flugzonen und mögliche lokale Auflagen. Gerade im Raum Köln und Düsseldorf, aber auch in vielen Industrie- und Veranstaltungsregionen Nordrhein-Westfalens, können Kontrollzonen oder weitere sensible Bereiche die Planung beeinflussen. Liegt der Drehort in einer solchen Zone, ist häufig vorab eine Freigabe nötig. Diese kann an Bedingungen wie eine begrenzte Flughöhe, einen konkreten Zeitraum oder einen festgelegten Startplatz gebunden sein.
Die dritte Ebene ist die Zustimmung zum Grundstück. Für einen Dreh auf dem eigenen Werksgelände ist sie intern meist schnell zu organisieren. Bei Mietflächen, Logistikzentren, Gewerbeparks oder Messegeländen sollte klar sein, wer die Nutzung verbindlich freigibt. Für Aufnahmen von öffentlichem Grund können zusätzlich kommunale Drehgenehmigungen oder Vorgaben der örtlichen Verwaltung relevant sein, insbesondere wenn der Dreh Verkehr, Wege oder größere Flächen beansprucht.
Was bei Menschen, Mitarbeitern und Besuchern gilt
Drohnenbilder wirken oft besonders gut, wenn Menschen im Bild sind: Mitarbeitende beim Schichtwechsel, Besucher vor einer Veranstaltung oder ein Team im Außenbereich. Genau hier wird aus einem schönen Motiv schnell eine Frage der Sicherheit und des Persönlichkeitsrechts.
In der offenen Kategorie darf nicht einfach über unbeteiligte Personen geflogen werden. Für einen kontrollierten Firmendreh lässt sich das meist lösen, indem Personen eingeplant, eingewiesen und der Bereich abgesichert wird. Wer am Set mitwirkt, sollte wissen, wann und in welchem Abstand die Drohne fliegt. Unbeteiligte Passanten, Kunden oder Lieferanten dürfen nicht in eine Situation geraten, die sie weder erwarten noch einschätzen können.
Zusätzlich gilt: Erkennbare Personen sind nicht nur Kulisse. Soll Material für Website, Recruiting, Social Media oder Werbung genutzt werden, sollten Einwilligungen und die vorgesehene Nutzung frühzeitig geklärt sein. Bei größeren Veranstaltungen ist eine Kombination aus klarer Besucherinformation, definierten Aufnahmebereichen und gezielt eingeholten Freigaben oft sinnvoller als der Versuch, jede spontane Szene nachträglich rechtlich einzuordnen.
Besondere Zurückhaltung ist bei Nachbargrundstücken gefragt. Die Kamera sollte nicht unnötig in Gärten, Büros oder private Bereiche hineinfilmen. Ein geplanter Flugkorridor und passende Bildausschnitte schützen nicht nur rechtlich, sondern vermeiden auch vermeidbare Diskussionen am Drehtag.
So wird die Drohnenaufnahme Teil einer sauberen Drehplanung
Die beste Genehmigung hilft wenig, wenn die Drohne nur als spontane Zusatzidee eingeplant wird. Luftaufnahmen brauchen Zeit für Aufbau, Sicherheitscheck, Start, mehrere Takes und einen möglichen Wetterwechsel. Deshalb sollte bereits im Briefing feststehen, welche Aufgabe die Bilder im Film erfüllen sollen.
Für einen Imagefilm kann ein ruhiger Establishing Shot des Standorts reichen. Bei einem Produktfilm kann eine Flugaufnahme dagegen nur dann sinnvoll sein, wenn sie Größe, Einsatzumgebung oder Logistik tatsächlich besser erklärt als eine Kamera am Boden. Auf engem Werksgelände, unter Hallendächern oder bei viel Betrieb sind Gimbal-Aufnahmen, erhöhte Stative oder Kamerafahrten manchmal die effizientere und rechtlich unkompliziertere Wahl.
Vor dem Dreh empfehle ich eine kurze, klare Standortabfrage: Wo wird gestartet und gelandet? Welche Gebäude, Leitungen, Antennen oder Kräne stehen im Weg? Gibt es laufenden Verkehr, Lieferzeiten oder Sicherheitsvorgaben? Wer ist am Drehtag die verantwortliche Kontaktperson? Und welche Zeitfenster bieten möglichst wenig Personenverkehr? Diese Informationen reduzieren das Risiko, dass ein geplantes Motiv vor Ort nicht umsetzbar ist.
Wetter ist kein Nebenthema
Wind, Regen und schlechte Sicht können einen Drohneneinsatz verhindern. Auch starke Böen zwischen Gebäuden oder an Hallenkanten werden häufig unterschätzt. Bei einem wichtigen Drehtag sollte deshalb festgelegt sein, ob die Luftbilder an einem separaten Termin entstehen können oder welche Bodenalternative die Bildaussage auffängt. Das ist keine übervorsichtige Planung, sondern schützt Budget und Produktionsablauf.
Innenräume brauchen eine eigene Bewertung
Ein Flug in einer geschlossenen Halle fällt nicht in gleicher Weise unter die Regeln für den Luftraum. Trotzdem bleibt er ein Sicherheits- und Organisationsprojekt. Enge Wege, Maschinen, Regale, Personen und Luftverwirbelungen verlangen eine genaue Risikoeinschätzung. Oft ist eine kleine, leichte Drohne sinnvoller als ein großes Modell. In vielen Fällen erzielt ein stabilisierter Handheld-Shot den besseren, ruhigeren und vor allem planbareren Eindruck.
Wann der Aufwand für eine Freigabe besonders hoch wird
Nicht jeder Drohnendreh lässt sich mit einer Standardprüfung lösen. Zusätzliche Anforderungen entstehen häufig bei Flügen außerhalb der offenen Kategorie, etwa wenn größere Abstände oder Höhen nicht eingehalten werden können, wenn sehr nah an Personen gearbeitet werden soll oder wenn ein spezielles Einsatzszenario geplant ist. Dann können Risikobewertungen, Betriebsgenehmigungen oder andere Nachweise erforderlich werden.
Auch ein Einsatz in dicht bebauten Innenstädten, in Flughafennähe oder an stark frequentierten Veranstaltungsorten braucht mehr Vorlauf. Das betrifft nicht nur die behördliche Seite. Sicherheitsdienste, Veranstalter, Grundstücksverwaltung und gegebenenfalls die Kommunikation vor Ort müssen eingebunden werden. Für einen einzelnen fünfsekündigen Shot kann dieser Aufwand unverhältnismäßig sein. Für einen zentralen Markenfilm, eine große Standorteröffnung oder eine wiederkehrende Eventproduktion kann er sich dagegen klar lohnen.
Die richtige Frage lautet deshalb nicht: „Dürfen wir hier fliegen?“ Sondern: „Welches Bild brauchen wir wirklich, und ist es unter diesen Bedingungen sicher, rechtlich sauber und wirtschaftlich sinnvoll umsetzbar?“
Welche Unterlagen am Drehtag vorliegen sollten
Eine professionelle Produktion sollte die wesentlichen Nachweise verfügbar haben, auch wenn sie nicht bei jedem Dreh aktiv vorgezeigt werden müssen. Dazu gehören die Betreiberregistrierung, der Kompetenznachweis des Piloten, der Versicherungsnachweis sowie die schriftlichen Freigaben für Standort und gegebenenfalls Flugzone. Bei Produktionen mit Personen im Bild kommen die abgestimmten Einwilligungen oder das Veranstaltungskonzept hinzu.
Ebenso hilfreich ist ein knapper Ablaufplan mit Flugfenster, Sicherheitsbereich und Ansprechpartnern. Das wirkt zunächst formell, spart aber am Set Zeit. Wenn ein Sicherheitsbeauftragter, Facility Manager oder Veranstalter nachfragt, lässt sich der Einsatz sofort nachvollziehbar erklären.
Bei Filmproduktion Tiersch wird ein Drohneneinsatz deshalb nicht losgelöst vom restlichen Film gedacht. Erst Motiv, Drehort und Verwendungszweck ergeben zusammen einen sinnvollen Plan – inklusive einer ehrlichen Einschätzung, ob Luftbilder an diesem Tag die richtige Lösung sind.
Ein guter Firmendreh muss nicht möglichst spektakulär aus der Luft aussehen. Er muss die Botschaft des Unternehmens klar transportieren. Wenn die Genehmigungen, Sicherheitsabläufe und Bildidee früh zusammenkommen, entstehen Drohnenaufnahmen, die den Film aufwerten statt seinen Ablauf zu komplizieren.
